Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein standardisiertes Instrument der Energieberatung für Wohngebäude. Er zeigt in übersichtlicher und grafisch aufbereiteter Form,
– wie der aktuelle energetische Ist-Zustand eines Wohngebäudes aussieht und
– mit welchen Sanierungsmaßnahmen Schritt für Schritt oder in einem Zug ein energetisch zukunftsfähiger Zustand erreicht werden kann.
Die Ergebnisse werden in den Dokumenten „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ zusammengefasst. Diese Unterlagen sind verständlich aufgebaut, nutzen klare Grafiken und Kennwerte und dienen als Entscheidungsgrundlage für anstehende Investitionen.
Ziel und Anwendungsbereich des iSFP
Der iSFP richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern, die ihr Gebäude systematisch energetisch verbessern wollen. Er eignet sich sowohl für eine schrittweise Sanierung in Etappen als auch für eine komplette Gesamtsanierung.
Zentrale Ziele sind:
– Reduktion des Energieverbrauchs und der laufenden Heiz- und Betriebskosten,
– Erhöhung des Wohnkomforts und Verbesserung des Raumklimas,
– langfristiger Werterhalt bzw. Wertsteigerung der Immobilie,
– Beitrag zur Klimaneutralität im Gebäudebestand bis 2045.
Da rund 35 % der gesamten Endenergie in Deutschland im Gebäudebereich verbraucht werden – vor allem für Heizung und Warmwasser –, leistet ein konsequent umgesetzter iSFP einen spürbaren Beitrag zur Energiewende im Gebäudebereich.
Grundlage jedes iSFP ist eine Datenaufnahme vor Ort. Dabei werden unter anderem erfasst:
– Baujahr, Baukonstruktion und bisherige Sanierungsmaßnahmen,
– Aufbau und Zustand von Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Kellerdecke, Fenster, Türen),
– Art und Effizienz der Heizungs- und Warmwasserbereitung, ggf. Lüftungstechnik,
– vorhandene Energieverbräuche,
– individuelle Nutzungssituation und Ziele der Eigentümer.
Die Daten werden in ein standardisiertes Berechnungsverfahren übernommen. Auf dieser Basis wird ein energetisches Modell des Gebäudes erstellt, das zeigt, wie sich einzelne Maßnahmen oder Maßnahmenpakete auf Energiebedarf, CO₂-Emissionen und Kosten auswirken.
Der iSFP gliedert die empfohlenen Schritte in sinnvolle Maßnahmenpakete, zum Beispiel:
– Verbesserung der Gebäudehülle (Dämmung von Dach, Außenwänden, Kellerdecke, Austausch von Fenstern und Außentüren),
– Optimierung oder Erneuerung der Heizungstechnik,
– Einbindung von erneuerbaren Energien (z. B. Wärmepumpe, Solarthermie, Photovoltaik),
– Anpassung von Lüftungskonzepten und Regelungstechnik.
Für jedes Paket werden im iSFP u. a. dargestellt:
– Beschreibung der Maßnahmen,
– energetische Wirkung (Einsparungen bei Energiebedarf und CO₂),
– Kostenbereiche der Umsetzung,
– mögliche Förderquoten und Hinweise auf relevante Programme,
– eine Zeitperspektive, wann Maßnahmen sinnvoll kombiniert oder nacheinander umgesetzt werden können.
Damit entsteht eine übersichtliche Roadmap, die sowohl kurzfristige „Sofortmaßnahmen“ als auch langfristige Entwicklungsschritte berücksichtigt.
Der iSFP ist ausdrücklich individuell angelegt. Neben den technischen Daten des Gebäudes werden auch
– die Lebenssituation der Bewohner,
– geplante Nutzungsänderungen (z. B. altersgerechter Umbau, Familienzuwachs, Vermietung),
– finanzielle Rahmenbedingungen und Investitionshorizonte
einbezogen.
Maßnahmen an Gebäudehülle und Gebäudetechnik werden so aufeinander abgestimmt, dass Schnittstellen zwischen den Gewerken (z. B. Fenster–Putz–Dämmung, Heizung–Lüftung–Regelung) bereits in der Planung berücksichtigt werden. Dadurch werden Fehlplanungen und Mehrfachaufwände vermieden.
Die Erstellung eines iSFP für Wohngebäude wird im Rahmen der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell unterstützt. Ein erheblicher Teil der Beratungskosten wird als Zuschuss übernommen.
Zusätzlich kann der iSFP in vielen Fällen einen Förderbonus im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) auslösen („iSFP-Bonus“), wenn spätere Sanierungsmaßnahmen im Einklang mit dem Fahrplan umgesetzt werden. Damit wird die schrittweise Umsetzung eines langfristig angelegten Sanierungskonzepts zusätzlich belohnt.
Voraussetzungen für eine geförderte iSFP-Beratung sind u. a.:
– Das Gebäude ist ein Wohngebäude in Deutschland,
– der Bauantrag/Bauanzeige liegt in der Regel mindestens zehn Jahre zurück,
– das Gebäude wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt,
– die Beratung erfolgt durch eine zugelassene Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten.
Im Rahmen des iSFP werden unter anderem folgende Leistungen erbracht:
– Vor-Ort-Begehung und energetische Bestandsaufnahme des Wohngebäudes,
– Erstellung des energetischen Modells und Berechnung von Varianten,
– Ausarbeitung eines maßgeschneiderten Sanierungsfahrplans mit abgestimmten Maßnahmenpaketen,
– Darstellung von Kostenbereichen, Fördermöglichkeiten und zeitlichen Umsetzungsoptionen,
– ausführliche Erläuterung der Inhalte des Sanierungsfahrplans,
– Unterstützung bei der Einbindung des iSFP in weitere Förderanträge (z. B. BEG EM) und bei der Abstimmung mit Fachplanern und ausführenden Unternehmen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan bietet zahlreiche Vorteile:
– Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes,
– klare Priorisierung der sinnvollsten Maßnahmen,
– bessere Planbarkeit von Investitionen über mehrere Jahre,
– systematische Nutzung von Förderprogrammen und Bonusregelungen,
– Reduktion von Energieverbrauch und Betriebskosten,
– Beitrag zu Klimaschutz und Wertstabilität der Immobilie.
Der iSFP verbindet damit technische Fachbewertung, wirtschaftliche Betrachtung und praxisnahe Umsetzungsempfehlungen. Er dient als roter Faden für die energetische Entwicklung eines Wohngebäudes – von der ersten Idee bis zur langfristig klimaneutralen Perspektive.