Förderung energetischer Sanierungen – BEG EM

Förderziel und Programmüberblick

Für energetische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden können Eigentümerinnen und Eigentümer eine Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und richtet sich ausschließlich an Bestandsgebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mehrere Jahre zurückliegt.  

Gefördert werden Einzelmaßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern und den Energieverbrauch dauerhaft senken. Die Förderung wird als Investitionszuschuss gewährt; sie deckt einen prozentualen Anteil der förderfähigen Ausgaben ab und kann durch ergänzende Kreditprogramme (z. B. KfW-Ergänzungskredit) flankiert werden. Die genauen Fördersätze und Höchstbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen BEG-EM-Richtlinie, dem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und den aktuellen BAFA-Merkblättern.  


Förderfähige Einzelmaßnahmen

Im Rahmen der BEG EM werden insbesondere folgende Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert:  

Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken

Austausch oder Optimierung von Fenstern, Außentüren und Dachflächenfenstern

Erneuerung oder Verbesserung der Heizungsanlage (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie, Anschluss an Wärmenetze)

Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Hocheffizienzpumpen, Anpassung der Regelung)

Maßnahmen an der Gebäudehülle zur Reduzierung von Wärmebrücken und zur Verbesserung der Luftdichtheit

• weitere anlagentechnische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (z. B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung)

Welche Maßnahmen konkret förderfähig sind und welche technischen Mindestanforderungen gelten (z. B. U-Werte, Effizienzklassen, Leistungszahlen), ist im technischen Anhang der BEG-EM-Richtlinie und im BAFA-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen geregelt.  


Zielgruppen und Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind je nach Objektart insbesondere:

• private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden,

• Wohnungseigentümergemeinschaften,

• Unternehmen und Kommunen als Eigentümer von Nichtwohngebäuden,

• weitere Berechtigte gemäß Richtlinie (z. B. gemeinnützige Organisationen).  

Die Förderung kann sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Gebäude in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist stets, dass es sich um ein Bestandsgebäude handelt und die geplanten Maßnahmen die technischen und formalen Anforderungen erfüllen.


Rolle der Energieeffizienz-Experten nach § 88 GEG

Eine zentrale Voraussetzung für BEG-EM-Förderung ist die Einbindung einer nach § 88 GEG zugelassenen Energieeffizienz-Expertin bzw. eines Energieeffizienz-Experten. Diese Fachpersonen sind in der „Energieeffizienz-Expertenliste“ registriert und stellen sicher, dass:  

• die geplanten Maßnahmen energetisch sinnvoll und förderkonform sind,

• die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden,

• alle erforderlichen Bestätigungen zum Antrag (BzA) und Bestätigungen nach Durchführung fristgerecht und vollständig ausgestellt werden,

• die Maßnahmen in ein stimmiges, langfristig tragfähiges Sanierungskonzept eingebettet sind.

Ohne eine solche qualifizierte Fachbegleitung ist eine Förderung über die BEG EM nicht möglich. In vielen Fällen sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung selbst anteilig förderfähig.  


Fördervoraussetzungen und technische Anforderungen

Wesentliche Eckpunkte für eine erfolgreiche Antragstellung sind u. a.:  

• Das Gebäude erfüllt die Kriterien eines Bestandsgebäudes (Bauantrag bzw. Bauanzeige liegt ausreichend lange zurück).

• Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen je Antrag wird erreicht (z. B. mehrere hundert Euro brutto pro Maßnahme).

• Die geplanten Maßnahmen entsprechen den technischen Mindestanforderungen der BEG EM (z. B. bestimmte U-Werte bei Dämmung und Fenstern, Effizienzvorgaben für Wärmeerzeuger).

• Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt; mit der Umsetzung darf in der Regel erst nach Antragstellung bzw. nach Zusage begonnen werden.

• Die Ausführung erfolgt durch Fachunternehmen, die die Einhaltung der technischen Anforderungen bescheinigen.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer lohnt sich ein Blick in das jeweils aktuelle BAFA-Merkblatt zur Antragstellung und in das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen, da dort die Detailvorgaben und Ausschlüsse kompakt erläutert werden.  


Ablauf der Antragstellung

Der typische Ablauf einer BEG-EM-Förderung lässt sich in mehrere Schritte gliedern:  

  1. Kontakt mit Energieeffizienz-Expertin / -Experten und Klärung der Ausgangssituation (Gebäude, Maßnahmenidee, Förderfähigkeit).

  2. Erarbeitung eines Maßnahmenkonzepts, ggf. auf Basis einer Energieberatung oder eines individuellen Sanierungsfahrplans.

  3. Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) und Einreichung des Förderantrags im BAFA-Portal.

  4. Nach Bewilligung: Umsetzung der Maßnahme durch Fachunternehmen.

  5. Dokumentation, Rechnungslegung und Bestätigung nach Durchführung durch den Energieeffizienz-Experten.

  6. Auszahlung des Zuschusses nach Prüfung der Unterlagen durch das BAFA.

Durch diese strukturierte Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die energetischen Ziele erreicht und die formalen Fördervoraussetzungen erfüllt werden.


Nutzen der BEG-EM-Förderung für Eigentümer

Die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen über die BEG EM bietet eine Reihe von Vorteilen:  

Reduktion der Investitionskosten durch nicht rückzahlbare Zuschüsse

Senkung des Energieverbrauchs und der laufenden Betriebskosten

• Verbesserung von Komfort, Raumklima und Bausubstanzschutz (z. B. Vermeidung von Feuchte- und Schimmelschäden)

• Wertsteigerung der Immobilie durch energetische Modernisierung

• Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele durch Verringerung der CO₂-Emissionen

In Verbindung mit einer qualifizierten Energieberatung und einer sorgfältigen Planung und Baubegleitung werden BEG-EM-geförderte Maßnahmen zu einem wichtigen Baustein für eine langfristig tragfähige, energieeffiziente und wirtschaftliche Sanierungsstrategie von Wohn- und Nichtwohngebäuden.


Weiterführende Informationen

Für eine vertiefte Beschäftigung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bieten sich insbesondere an:

• BAFA – Informationen für Antragstellende (Effiziente Gebäude – BEG EM)

• BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung und Infoblatt „Förderfähige Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“

• BMWK / „Energiewechsel“ – FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

• Energieeffizienz-Expertenliste – Informationen für Energieberaterinnen und Energieberater zur BEG EM

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