Drohneninspektionen erweitern die klassischen Möglichkeiten der Bauwerksprüfung um eine luftgestützte, berührungslose Erfassung von Bauwerken. Mit einem Multikopter wie der DJI Mini Pro 5 lassen sich Dächer, Fassaden, technische Aufbauten und konstruktive Details aus unterschiedlichen Perspektiven aufnehmen, ohne Gerüste oder Hubarbeitsbühnen einsetzen zu müssen.
Die eingesetzte Drohne ist mit einer hochauflösenden Kamera ausgestattet und wird von einem Piloten mit gültigem Drohnenführerschein der Klassen A1/A3 geführt. Damit werden die Anforderungen der europäischen Drohnenregelungen erfüllt und ein rechtssicherer Betrieb im Rahmen der zulässigen Flugkategorien ermöglicht.
Ein wesentlicher Vorteil von Drohnen liegt in der Inspektion schwer zugänglicher Bereiche. Hohe Dächer, Dachflächenfenster, Attiken, Gauben, Schornsteine, Fassadenachsen oder Brückenteile können direkt aus der Luft betrachtet werden, ohne dass Inspektionspersonal auf Leitern, Gerüsten oder im Absturzbereich arbeiten muss.
Die Arbeitssicherheit wird dadurch deutlich erhöht, da riskante Kletter- und Sicherungsarbeiten reduziert oder vollständig ersetzt werden. Gleichzeitig können Bereiche inspiziert werden, die konventionell nur mit erheblichem Aufwand erreichbar wären oder aus Sicherheitsgründen bisher gar nicht kontrolliert werden konnten.
Drohneninspektionen ermöglichen eine schnelle Flächenabdeckung. Größere Dachflächen, Hallenbauten oder komplexe Baukörper lassen sich in kurzer Zeit systematisch abfliegen und dokumentieren.
Im Vergleich zu klassischen Verfahren entstehen:
– geringere Rüstzeiten (ohne Gerüstaufbau oder Hebebühnenlogistik),
– verkürzte Inspektionszeiten auf der Baustelle,
– schnell verfügbare Bild- und Videodaten für die weitere Auswertung.
Gerade bei dringlichen Prüfungen (z. B. nach Sturmereignissen, bei Verdacht auf Schäden an Dachabdichtungen oder Fassadenelementen) kann die zeitnahe Verfügbarkeit von Bildmaterial eine schnelle technische Einschätzung und Entscheidungsfindung unterstützen.
Der Einsatz von Drohnen reduziert in vielen Fällen den Bedarf an temporären Zugangshilfen wie Gerüsten, Hubarbeitsbühnen oder Industriekletterern. Damit entfallen Rüst- und Mietkosten sowie zusätzliche Koordinationsaufwände.
Zudem kann der Anteil der manuellen Vor-Ort-Inspektion in der Höhe reduziert werden, da viele Details zunächst anhand der Drohnenaufnahmen bewertet und nur bei Bedarf ergänzend vor Ort geöffnet oder nachkontrolliert werden müssen. Dies führt zu einer insgesamt kosteneffizienten Prüfstrategie, insbesondere bei wiederkehrenden Inspektionen und Zustandskontrollen.
Drohnen liefern hochauflösende Fotos und Videos, die gezielt auf kritische Bauteile ausgerichtet werden können. Je nach Auftrag sind folgende Auswertungen möglich:
– Detailaufnahmen von Anschlüssen, Fugen, Blechen, Dachrändern und Dachaufbauten,
– Übersichtsbilder zur Zustandsdokumentation von Dächern und Fassaden,
– zeitliche Verlaufsdokumentation (Vorher-/Nachher-Vergleiche) im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen.
Die Daten bilden eine objektive Grundlage für Gutachten, Angebote, Sanierungsplanungen und die Kommunikation mit weiteren Fachbeteiligten (z. B. Fachplanende, ausführende Betriebe, Versicherungen). In Kombination mit bodengebundener Fotodokumentation, Thermografie und Feuchtemessungen entsteht ein vollständiges Bild des Bauwerkszustands.
Drohneninspektionen bieten sich insbesondere an für:
– Dächer von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Eindeckung, Abdichtung, Dachränder, Dachentwässerung),
– Fassaden und hinterlüftete Vorhangfassaden,
– Sichtprüfung von Schornsteinen, Attiken, Gauben und Oberlichtern,
– Kontrolle schwer erreichbarer An- und Abschlüsse (z. B. Balkonplatten, Attikaanschlüsse, Blechabdeckungen),
– erste Schadensanalyse nach Sturm, Hagel oder Starkregenereignissen,
– Dokumentation von Baufortschritt und Ausführungsqualität.
Die luftgestützte Sichtprüfung ergänzt dabei die klassische Begehung und ersetzt nicht die detaillierte technische Prüfung dort, wo Bauteile geöffnet oder messtechnisch untersucht werden müssen.
Der Betrieb von Drohnen unterliegt in der EU dem Regelwerk der offenen Kategorien (u. a. A1/A3). Mit einem gültigen Drohnenführerschein A1/A3 und einer Drohne der Klasse DJI Mini Pro 5 wird der Flug im zulässigen Rahmen dieser Kategorien durchgeführt. Dies umfasst unter anderem:
– Kenntnis der grundlegenden luftrechtlichen Vorgaben,
– Beachtung von Sicherheitsabständen, Flughöhen und Betriebsbeschränkungen,
– Berücksichtigung von Schutzbereichen (z. B. in der Nähe von Flughäfen oder sensiblen Einrichtungen).
Die Kombination aus technisch geeigneter Drohne und qualifizierter Bedienung schafft die Grundlage für sichere, regelkonforme und fachlich verwertbare Drohneninspektionen im Bau- und Bestandsbereich.
Der Einsatz von Drohnen für Bauwerksinspektionen verbindet höhere Arbeitssicherheit, zeitliche und wirtschaftliche Effizienz sowie präzise Datenerfassung. Schwer zugängliche Bereiche lassen sich ohne Gerüst und ohne erhöhtes Unfallrisiko dokumentieren, große Flächen können in kurzer Zeit erfasst werden, und die gewonnenen Bilddaten liefern eine belastbare Grundlage für Schadensbeurteilung, Instandhaltungsplanung und Sanierung. In Verbindung mit der vorhandenen technischen Ausstattung und dem Drohnenführerschein A1/A3 entsteht ein professionelles Werkzeug zur modernen, bautechnisch orientierten Zustandsanalyse.