Am Anfang einer energetischen Sanierungsberatung steht die systematische Bestandsaufnahme des Gebäudes. Dabei werden Baukonstruktion, verwendete Materialien, Baujahr, Modernisierungsstand, technische Anlagen sowie bereits erkennbare Schäden oder Mängel erfasst.
Auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, in welchem Zustand Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecken) und Haustechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung, ggf. Kühlung) tatsächlich sind und an welchen Stellen der größte Handlungsbedarf besteht.
Neben der allgemeinen Zustandsbewertung werden spezifische Problemfelder gezielt untersucht. Dazu gehören insbesondere Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung, Risse und Setzungen, Wärmebrücken, unzureichende Dämmungen sowie veraltete oder überlastete Elektro- und Heizsysteme.
Die Analyse konzentriert sich nicht nur auf die sichtbaren Symptome, sondern vor allem auf die Ursachen der Schäden. Nur wenn klar ist, wie und warum Feuchtigkeit, Bauschäden oder Komfortprobleme entstehen, können Sanierungsmaßnahmen dauerhaft wirksam geplant werden.
Kern der energetischen Sanierungsberatung ist die Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes. Hierbei werden der bestehende Wärmeschutz, die Anlagentechnik und das Nutzerverhalten in ihrer Wechselwirkung betrachtet.
Darauf aufbauend werden Maßnahmenpakete vorgeschlagen, zum Beispiel:
– Verbesserung oder Ergänzung der Wärmedämmung,
– Austausch von Fenstern und Außentüren,
– Optimierung oder Erneuerung der Heizungsanlage,
– Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Solarthermie, Photovoltaik),
– Lüftungskonzepte zur Sicherstellung eines hygienischen und energieeffizienten Luftwechsels.
Ziel ist, Energieverbrauch und Emissionen zu senken und gleichzeitig Komfort, Werterhalt und Zukunftsfähigkeit des Gebäudes zu erhöhen.
Im Rahmen der Beratung wird geprüft, inwieweit das Gebäude und die geplanten Maßnahmen die aktuellen gesetzlichen und normativen Anforderungen erfüllen. Dazu zählen insbesondere energetische Mindeststandards, baurechtliche Vorgaben sowie technische Regelwerke.
Gerade bei älteren Bestandsgebäuden wird bewertet, welche Nachrüstpflichten bestehen und welche Standards im Zuge einer sinnvollen Sanierung angestrebt werden sollten. Dies schafft Planungssicherheit und reduziert das Risiko späterer Konflikte mit Behörden oder Förderstellen.
Für die vorgeschlagenen Maßnahmen werden Kostenrahmen und Investitionshöhen abgeschätzt. Ergänzend erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, bei der Investitionskosten, Betriebskosteneinsparungen, mögliche Förderungen und der Zeithorizont der Refinanzierung gegenübergestellt werden.
So können einzelne Maßnahmen und Maßnahmenpakete nicht nur technisch, sondern auch wirtschaftlich bewertet werden. Dies unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Entscheidung, welche Schritte vorrangig umgesetzt werden sollen.
Auf Basis der Analyse wird ein strukturierter Sanierungsplan erarbeitet. Dieser enthält:
– Priorisierung der Maßnahmen (dringliche Instandsetzung, energetische Optimierung, Komfortverbesserung),
– sinnvolle Reihenfolge der Umsetzung (z. B. Gebäudehülle vor Anlagentechnik),
– Empfehlungen zur Bündelung von Arbeiten, um Eingriffe in das Gebäude zu minimieren,
– eine realistische Zeitplanung, die auch den laufenden Betrieb oder die Nutzung des Gebäudes berücksichtigt.
Im Rahmen der Beratung werden Materialien, Bauweisen und Sanierungstechniken empfohlen, die funktional, energetisch sinnvoll und zur jeweiligen Bausubstanz passend sind. Dabei werden sowohl Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit als auch gestalterische Aspekte und Denkmal- bzw. Ortsbildanforderungen berücksichtigt.
Ziel ist, Lösungen zu finden, die technisch überzeugend sind und gleichzeitig zum Charakter des Gebäudes und den Erwartungen der Eigentümer passen.
Eine energetische Sanierungsberatung kann um die Unterstützung bei Ausschreibung und Vergabe ergänzt werden. Dazu gehört etwa:
– Mitwirkung bei der Ausarbeitung technischer Leistungsbeschreibungen,
– fachliche Unterstützung bei der Angebotsprüfung,
– Bewertung von Alternativvorschlägen der Bieter.
Dies trägt dazu bei, dass leistungsfähige und geeignete Fachunternehmen ausgewählt werden und die geplanten Maßnahmen in der erforderlichen Qualität umgesetzt werden.
Nach Beginn der Bauarbeiten kann eine begleitende Qualitätssicherung sinnvoll sein, um die vereinbarten Standards zu überwachen und Abweichungen frühzeitig zu erkennen. Nach Abschluss der Maßnahmen können Kontrollen, Funktionsprüfungen und ggf. eine Erfolgskontrolle der Einsparziele erfolgen.
Die Nachbetreuung unterstützt dabei, die Langzeitwirkung der Sanierungsmaßnahmen zu sichern und gegebenenfalls Optimierungsschritte (z. B. Reglereinstellungen, Nutzerhinweise) abzuleiten.
Eine fachlich fundierte Beratung zur energetischen Sanierung bietet einen ganzheitlichen Rahmen, in dem:
– der Ist-Zustand des Gebäudes systematisch erfasst,
– spezifische Problemfelder technisch analysiert,
– Energieeffizienz und Nachhaltigkeit gezielt verbessert,
– rechtliche und normative Vorgaben berücksichtigt,
– Kosten, Nutzen und Fördermöglichkeiten bewertet,
– Planung, Umsetzung und Qualitätssicherung strukturiert begleitet werden.
Damit stellt die Sanierungsberatung sicher, dass energetische Maßnahmen technisch sinnvoll, wirtschaftlich vertretbar und langfristig tragfähig umgesetzt werden.