Der Vorentwurf und die Konzeptentwicklung bilden die Schlüsselphase zwischen Grundlagenermittlung/Bedarfsplanung und der vertieften Entwurfsplanung. In dieser Phase werden die zuvor ermittelten Ziele, Anforderungen und Randbedingungen des Projekts in erste architektonische, funktionale und bauphysikalische Lösungen übersetzt.
Ein tragfähiger Vorentwurf schafft Klarheit über Struktur, Organisation, Gestalt und wesentliche technische Grundlagen des Bauvorhabens. Er dient als entscheidungsreife Basis für Auftraggeber, Nutzer und Fachplaner und reduziert spätere Planungsänderungen erheblich.
Im Rahmen des Vorentwurfs werden erste Entwurfskonzepte erarbeitet, die die Projektziele, Nutzungsanforderungen und Rahmenbedingungen in räumliche und funktionale Lösungen überführen. Dazu gehören unter anderem:
– Grundkonzeption von Baukörper, Erschließung und Raumstruktur,
– Varianten mit unterschiedlichen Organisations- und Nutzungskonzepten,
– erste Überlegungen zu Tragwerk, Bauweise und Materialität.
Die Variantenbildung erfolgt nach klaren Kriterien (z. B. Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Flexibilität, Bauzeiten, Nachhaltigkeit), sodass eine nachvollziehbare Auswahlentscheidung getroffen werden kann.
Um die Konzepte frühzeitig anschaulich und vergleichbar zu machen, werden geeignete Darstellungsmittel eingesetzt, etwa:
– Skizzen und Diagramme zu Raum- und Funktionsbeziehungen,
– Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen im Vorentwurfsmaßstab,
– einfache physische Modelle oder digitale 3D-Modelle,
– bei Bedarf erste Renderings oder Perspektiven.
Diese Visualisierungen erleichtern die Verständigung zwischen Auftraggeber, Planenden, späteren Nutzern und weiteren Beteiligten und unterstützen strukturierte Entscheidungen bereits in der frühen Projektphase.
Bereits im Vorentwurf werden die relevanten bauordnungsrechtlichen und fachlichen Vorgaben geprüft, unter anderem:
– Abstandsflächen, Gebäudehöhen, Grundflächen- und Geschossflächenkennzahlen,
– grundlegende Anforderungen an Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität,
– brandschutztechnische Grundkonzeption (Flucht- und Rettungswege, Brandabschnitte),
– bauakustische und bauphysikalische Grundüberlegungen (Schallschutz, Wärmeschutz, Belichtung),
– erste Überlegungen zu Erschließung, Stellplätzen und Freiräumen.
Ziel ist es, die Genehmigungsfähigkeit und technische Plausibilität frühzeitig sicherzustellen und spätere grundlegende Umplanungen zu vermeiden.
Parallel zur formalen und funktionalen Entwicklung werden Zielqualitäten und Performancekriterien definiert, zum Beispiel:
– Raumbeziehungen, Flexibilität und Erschließungsqualität,
– Tageslichtnutzung, Sichtbezüge und Aufenthaltsqualität,
– Energie- und Nachhaltigkeitsziele (z. B. angestrebter Standard, Förderfähigkeit),
– Anforderungen an Betrieb, Wartung und Instandhaltung,
– akustische, thermische und lüftungstechnische Qualitäten.
Diese Kriterien bilden einen mess- und überprüfbaren Rahmen für die weitere Planung und dienen als Referenz bei der Beurteilung von Varianten und Optimierungsschritten.
Die Vorentwurfs- und Konzeptphase führt zu entscheidungstauglichen Unterlagen, die in der Regel Folgendes umfassen:
– Vorentwurfspläne und/oder Modelle mit klar dargestellten Raum- und Funktionsbezügen,
– einen Variantenvergleich mit Muss-/Kann-Kriterien, Chancen- und Risikobetrachtung,
– eine erste Plausibilisierung der Regelwerksanforderungen (bspw. Bauordnungsrecht, technische Regeln),
– einen Kurzbericht mit Erläuterung des gewählten Konzepts und der maßgeblichen Entscheidungsgründe,
– einen groben Fahrplan für die nächsten Schritte (Entwurfsplanung, Fachplanerintegration, Genehmigungsstrategie).
Der Vorentwurf bündelt kreative Lösungsansätze, technische Machbarkeit und präzise Kommunikation in einer Phase. Eine sorgfältig durchgearbeitete Vorentwurfs- und Konzeptphase
– schafft eine verbindliche Entscheidungsgrundlage für Auftraggeber und Nutzer,
– reduziert spätere Planungsänderungen, Nachträge und Terminrisiken,
– unterstützt die Integration von Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Lebenszyklusbetrachtungen,
– erleichtert die anschließende Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung.
Damit nimmt der Vorentwurf im Bauwesen eine zentrale Rolle ein: Er ist die Scharnierphase zwischen Analyse und Umsetzung und maßgeblich für die Qualität, Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit des späteren Bauwerks.