Energieausweise

Arten von Energieausweisen

  • Verbrauchsbasierter Energieausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes, gemessen anhand der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Geeignet für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten.
  • Bedarfsbasierter Energieausweis: Berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes basierend auf seinen baulichen Eigenschaften und der Heizungsanlage. Erforderlich für kleinere Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten.

Zweck der Energieausweise

  • Bwertung der Energieeffizienz: Energieausweise geben Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes, was für Käufer, Mieter oder Eigentümer von Bedeutung ist.
  • Entscheidungshilfe: Sie dienen als Entscheidungshilfe beim Kauf, Verkauf oder der Anmietung von Immobilien, indem sie wichtige Informationen zur Energieeffizienz bereitstellen.
  • Gesetzliche Vorgabe: In vielen Ländern ist die Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben.


Energieausweise sind ein wesentliches Instrument, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu beurteilen und zu vergleichen. Sie tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei und fördern das Bewusstsein für energieeffizientes Bauen und Wohnen.

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Ortstermin 499 €

In der Pauschalen ist bis zu 1,5 Std vor Ort, sowie die An- und Abfahrt enthalten,
die weiterer Abrechnung erfolgt nach Aufwand zum Gutachterhonorar

Gutachten

Die Gutachtenerstattung, Dokumentation, bzw. Bericherstellung erfolgt nach Zeitaufwand. 
Gutachterhonorar 160 €/Std

Feuchtemessungen

Gerätkosten sind in der Ortsterminpauschalen enthalten. Die Berichterstellung erfolgt nach Zeitaufwand zum Gutachterhonorar

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